Wie viele Urlaubstage pro Monat? Unser Ratgeber mit Antworten.

In Deutschland stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage, wie viele Urlaubstage ihnen pro Monat zustehen und wie sie diese berechnen können. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Urlaubstage pro Monat in Deutschland.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch liegt bei 24 Werktagen pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche und bei 20 Werktagen bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen festlegen.
  • Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte richtet sich nach der Verteilung der Arbeitszeit.
  • Krankheitstage im Urlaub werden nicht als Urlaubstage gezählt und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  • Betriebsferien können nur in Unternehmen ohne Betriebsrat angeordnet werden.

Gesetzliche Urlaubstage in Deutschland

Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche und 20 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von ihrer Beschäftigungsart oder -dauer.

Der Urlaubsanspruch kann jedoch durch Tarifverträge erhöht werden. Tarifverträge können einen Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen festlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte von der Verteilung ihrer Arbeitszeit abhängt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung von beispielsweise 20 Stunden pro Woche haben Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf einen entsprechend reduzierten Urlaub.

Im Falle einer Krankheit während des Urlaubs gelten spezielle Regelungen. Krankheitstage werden nicht als Urlaubstage gezählt und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es ist jedoch wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten unverzüglich über ihre Krankheit informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Urlaubsanspruch Werktag Sechs-Tage-Woche Fünf-Tage-Woche
Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch 24 Tage 24 Tage 20 Tage
Tarifverträge Bis zu 30 Tage Bis zu 30 Tage Bis zu 30 Tage

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch

  1. 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche
  2. 20 Werktage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche

Krankheit im Urlaub

  • Krankheitstage im Urlaub werden nicht als Urlaubstage gezählt
  • Krankheitstage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden
  • Arbeitnehmer müssen ihre Vorgesetzten unverzüglich über ihre Krankheit informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen

Wie bereits erwähnt, können Tarifverträge den Urlaubsanspruch erhöhen. Es ist ratsam, die jeweiligen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu prüfen, um den individuellen Urlaubsanspruch zu ermitteln. Zusätzlich gelten für Minderjährige und schwerbehinderte Arbeitnehmer besondere Regelungen, die ihren Urlaubsanspruch weiter erhöhen können.

Urlaubsanspruch bei Tarifverträgen

Tarifverträge können einen Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen festlegen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist, möglicherweise mehr Urlaubstage pro Jahr haben als gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen oder Unternehmen regelt. Neben tariflich vereinbarten Löhnen und Arbeitszeiten können Tarifverträge auch den Urlaubsanspruch festlegen.

Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer, die unter einen Tarifvertrag fallen, die geltenden Bestimmungen kennen und ihren Urlaubsanspruch entsprechend geltend machen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Blick in den Tarifvertrag zu werfen oder sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Urlaubsanspruch bei Tarifverträgen

Tarifvertrag Urlaubsanspruch
Tarifvertrag für das Baugewerbe 30 Tage
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 30 Tage
Tarifvertrag für die Chemische Industrie 28 Tage
Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe 27 Tage

In der Tabelle sehen Sie einige Beispiele für Tarifverträge und die damit verbundenen Urlaubsansprüche. Beachten Sie jedoch, dass dies nur eine Auswahl ist und es viele weitere Tarifverträge in verschiedenen Branchen gibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der tariflich festgelegte Urlaubsanspruch nur für Arbeitnehmer gilt, deren Arbeitsverhältnis durch den Tarifvertrag abgedeckt ist. Arbeitnehmer, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen, haben den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch gemäß dem Bundesurlaubsgesetz.

Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte richtet sich nach der Verteilung der Arbeitszeit. Dabei wird der Anspruch anteilig berechnet, basierend auf der wöchentlichen Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung. Wenn beispielsweise eine Vollzeitbeschäftigung 40 Stunden pro Woche umfasst und Sie eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Stunden pro Woche haben, haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Urlaubstage eines Vollzeitmitarbeiters.

Um den genauen Urlaubsanspruch zu berechnen, müssen Sie die Anzahl der Urlaubstage eines Vollzeitbeschäftigten ermitteln und diese dann mit Ihrem Teilzeitanteil multiplizieren. Wenn ein Vollzeitmitarbeiter beispielsweise 30 Urlaubstage pro Jahr hat, würde ein Teilzeitmitarbeiter mit einer 50%igen Arbeitszeitverteilung Anspruch auf 15 Urlaubstage haben.

Vollzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (50%)
30 Urlaubstage 15 Urlaubstage

Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte nicht nur von der Arbeitszeitverteilung abhängt, sondern auch vom individuellen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. In einigen Fällen können Teilzeitmitarbeiter einen höheren Urlaubsanspruch haben, wenn dies in ihrem Vertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist.

Informieren Sie sich daher immer über Ihre individuellen Rechte und prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, um sicherzustellen, dass Ihr Urlaubsanspruch korrekt berechnet wird.

Krankheit im Urlaub

Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, gelten diese Tage nicht als Urlaubstage und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden Krankheitstage im Urlaub nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Das bedeutet, dass Sie Ihre verpassten Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können, sobald Sie wieder gesund sind.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit informieren. Geben Sie ihm Bescheid, sobald Sie von Ihrer Krankheit erfahren, und teilen Sie ihm mit, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. In einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen, um Ihre Krankheit zu bestätigen.

Es ist ratsam, Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren und ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ermöglichen Sie ihm, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und den Arbeitsplan entsprechend anzupassen.

Krankheit im Urlaub: Vorgehensweise:
Melden Sie Ihre Krankheit umgehend: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Krankheit und teilen Sie ihm die voraussichtliche Dauer mit.
Ärztliches Attest: Einige Arbeitgeber können ein ärztliches Attest verlangen, um Ihre Krankheit zu bestätigen.
Nachholung der Urlaubstage: Die ausgefallenen Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Regelungen und Anforderungen von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung abhängen können. Es ist ratsam, sich mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Richtlinien zu erfahren, die für Ihre Situation gelten.

Betriebsferien und Urlaubswünsche

Betriebsferien können nur in Unternehmen ohne Betriebsrat angeordnet werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen allein die Entscheidung trifft, wann der Betrieb geschlossen wird. Diese Zeit wird als Betriebsurlaub bezeichnet, in der Regel fällt dieser auf die Sommer- oder Weihnachtszeit. Während der Betriebsferien können Mitarbeiter ihren regulären Urlaub nicht nutzen, da dieser durch den Betriebsurlaub ersetzt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmt, jedoch die zeitlichen Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen sollte. Dies gilt auch für die Zeit außerhalb von Betriebsferien. Grundsätzlich sind die Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder soziale Gründe vor, die eine Gewährung des gewünschten Urlaubszeitraums unmöglich machen.

Um Konflikte zu vermeiden und die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen, empfiehlt es sich, rechtzeitig Urlaubswünsche bekannt zu geben. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber den Urlaub planen und gegebenenfalls rechtzeitig alternative Lösungen finden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber das letzte Wort hat und in Ausnahmefällen von den Urlaubswünschen abweichen kann, wenn dies unbedingt erforderlich ist.

Betriebsferien Urlaubswünsche
Wer bestimmt den Zeitpunkt? Arbeitgeber Mitarbeiter, sofern keine dringenden Gründe
Voraussetzungen Unternehmen ohne Betriebsrat Keine dringenden betrieblichen oder sozialen Gründe
Planung Vorreiter Rechtzeitige Bekanntgabe von Urlaubswünschen
Erfüllung Ersetzt regulären Urlaub Nach Möglichkeit berücksichtigt

Quelle: Eigene Darstellung

Urlaub am Stück und Mindestlänge

Urlaub kann am Stück genommen werden, wodurch Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, längere Zeiträume der Erholung zu genießen. Allerdings gibt es eine Mindestlänge, die beachtet werden muss. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) müssen mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage als Urlaub gewährt werden.

Dies bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern einen zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen zu gewähren. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit haben, sich zu erholen und neue Energie für ihre beruflichen Aufgaben zu tanken.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen können, jedoch die zeitlichen Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen sollten. Ausnahmen von der Mindestlänge des Urlaubs können in bestimmten Situationen vorkommen, wie beispielsweise bei einem dringenden betrieblichen Bedarf oder in Fällen von sozialen Gründen.

Wichtig zu wissen:
Urlaub am Stück muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Arbeitgeber bestimmen den Zeitpunkt des Urlaubs, sollten jedoch die zeitlichen Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen.
Ausnahmen von der Mindestlänge können aufgrund dringender betrieblicher oder sozialer Gründe gemacht werden.

Die Einhaltung dieser Regelungen zum Urlaub am Stück und der Mindestlänge trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre Erholungszeit angemessen zu planen und ihre Arbeitgeber ihre personellen Ressourcen entsprechend verwalten können.

Krankheit im Urlaub – Informationspflicht und Attest

Bei Krankheit im Urlaub müssen Sie Ihre Vorgesetzten unverzüglich informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt werden und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Schritte zu besprechen und die notwendigen Dokumente vorzulegen.

Im Falle von Krankheit während des Urlaubs ist es ratsam, die Information direkt und schriftlich an den Vorgesetzten zu übermitteln. Eine telefonische Benachrichtigung kann im Anschluss erfolgen, um sicherzustellen, dass die Information rechtzeitig eingegangen ist. Dabei ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt der Erkrankung anzugeben sowie die voraussichtliche Dauer der Krankheit. Je nach Unternehmensrichtlinien kann es erforderlich sein, zusätzliche Formulare auszufüllen oder weitere Nachweise vorzulegen.

Ein ärztliches Attest ist in den meisten Fällen unerlässlich, um die Krankheit im Urlaub zu bestätigen. Es sollte die Diagnose, den Zeitraum der Erkrankung und gegebenenfalls die empfohlene Arbeitsunfähigkeitsdauer enthalten. Das Attest sollte zeitnah nachgereicht werden, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Wichtige Schritte bei Krankheit im Urlaub:

  1. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten unverzüglich über die Krankheit und den Zeitraum.
  2. Legen Sie ein ärztliches Attest vor, das die Diagnose und den Zeitraum der Erkrankung bestätigt.
  3. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber die weiteren Schritte und ob die Krankheitstage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.

Es ist ratsam, sich über die genauen Unternehmensrichtlinien und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu informieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die korrekten Verfahren bei Krankheit im Urlaub einzuhalten.

Krankheit im Urlaub – Wichtige Schritte Zeitpunkt Maßnahme
1 Bei Krankheit im Urlaub Vorgesetzte unverzüglich informieren
2 Bei Krankheit im Urlaub Ärztliches Attest vorlegen
3 Bei Krankheit im Urlaub Weitere Schritte mit Arbeitgeber klären

Besonderer Urlaubsanspruch für Minderjährige und schwerbehinderte Arbeitnehmer

Minderjährige haben gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen besonderen Urlaubsanspruch. Dieses Gesetz stellt sicher, dass junge Arbeitnehmer angemessen geschützt sind und genügend Erholungszeit haben. Abhängig vom Alter und der Dauer der Beschäftigung haben minderjährige Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Hierbei gilt eine gestaffelte Regelung, die sicherstellt, dass die jüngsten Arbeitnehmer die längste Erholungszeit erhalten.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben ebenfalls Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. Gemäß dem Schwerbehindertengesetz haben diese Arbeitnehmer das Recht auf einen erhöhten Urlaubsanspruch, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage richtet sich nach dem Grad der Behinderung und wird individuell festgelegt.

Urlaubsanspruch für minderjährige Arbeitnehmer

Der Urlaubsanspruch für minderjährige Arbeitnehmer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt den Schutz von jungen Beschäftigten und enthält spezifische Regelungen für den Urlaubsanspruch. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage hängt vom Alter und der Dauer der Beschäftigung ab. Hier ein Überblick:

Alter Urlaubsanspruch pro Jahr
Unter 16 Jahre 30 Werktage
16 bis unter 17 Jahre 27 Werktage
17 Jahre und älter 25 Werktage

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben allgemein gültig sind und individuell durch tarifliche Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen abweichen können.

Urlaubsanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage richtet sich nach dem Grad der Behinderung und wird individuell festgelegt. Hier ein Überblick:

„Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Tagen.“ – § 125 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX

„Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von drei Tagen.“ – § 125 Abs. 1 Satz 2 SGB IX

„Bei einer erheblichen Minderung der Erwerbsfähigkeit haben schwerbehinderte Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von vier Tagen.“ – § 125 Abs. 1 Satz 3 SGB IX

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemein gültig sind und individuell durch tarifliche Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen abweichen können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder Betriebsrat wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Fazit

Die Anzahl der Urlaubstage pro Monat in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Arbeitszeit, Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um Ihren Urlaub optimal planen und nutzen zu können.

Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche und 20 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche. Tarifverträge können jedoch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen festlegen. Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte richtet sich nach der Verteilung der Arbeitszeit.

Im Falle von Krankheit im Urlaub werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Urlaub zu gewähren, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor. Betriebsferien können nur in Unternehmen ohne Betriebsrat angeordnet werden. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt des Urlaubs, muss jedoch die zeitlichen Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder soziale Gründe vor.

Urlaub kann am Stück genommen werden, jedoch müssen mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage gewährt werden. Bei Krankheit im Urlaub müssen Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten unverzüglich informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Minderjährige haben einen besonderen Urlaubsanspruch gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz, und schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub.

Informieren Sie sich über Ihre individuellen Ansprüche und Voraussetzungen, um das Beste aus Ihrem Urlaub herauszuholen. Planen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig und genießen Sie die wohlverdiente Auszeit!

FAQ

Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Monat zu?

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche und 20 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche. Tarifverträge können jedoch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen festlegen.

Wie werden Urlaubstage für Teilzeitbeschäftigte berechnet?

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte richtet sich nach der Verteilung ihrer Arbeitszeit.

Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?

Krankheitstage im Urlaub werden nicht als Urlaubstage gezählt und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Arbeitnehmer müssen ihre Vorgesetzten unverzüglich informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.

Darf mein Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?

Betriebsferien können nur in Unternehmen ohne Betriebsrat angeordnet werden. Der Arbeitgeber muss jedoch die zeitlichen Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder soziale Gründe vor.

Kann ich meinen Urlaub am Stück nehmen?

Ja, es ist möglich, den Urlaub am Stück zu nehmen. Allerdings müssen mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage gewährt werden.

Was muss ich tun, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?

Arbeitnehmer müssen ihre Vorgesetzten unverzüglich informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.

Gibt es besondere Urlaubsansprüche für Minderjährige und schwerbehinderte Arbeitnehmer?

Ja, Minderjährige haben einen besonderen Urlaubsanspruch gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben zusätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub.