Alles Wissenswerte zum gesetzlichen Urlaubsanspruch in Deutschland

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und schützt die Rechte von Arbeitnehmern. In diesem Abschnitt erfahren Sie alles, was Sie über den gesetzlichen Urlaubsanspruch in Deutschland wissen müssen.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche und mindestens 20 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche.
  • Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
  • Resturlaub kann ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März genommen werden.
  • Krankheitstage im Urlaub werden nicht als Urlaubstage gezählt.
  • Beim Jobwechsel steht einem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird durch verschiedene Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber geregelt. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub mindestens 24 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche und mindestens 20 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche.

Für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte gilt der gleiche Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie für Vollzeitkräfte, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Dies bedeutet, dass sie einen anteiligen Urlaubsanspruch haben, der sich nach der Anzahl ihrer Arbeitstage richtet.

Der Urlaub kann ins nächste Jahr übertragen werden, muss jedoch bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, da er sonst verfällt. Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt, sodass der Urlaubsanspruch unverändert bleibt.

Beim Wechsel des Jobs hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen anteiligen Urlaubsanspruch, abhängig von seiner Betriebszugehörigkeit. Dieser wird entsprechend der Anzahl der Monate berechnet, in denen der Arbeitnehmer im laufenden Jahr gearbeitet hat. Für Teilzeitarbeitende wird der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. Bei Schichtarbeit zählen auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage.

Beispiel Tabelle Beispiel Tabelle
Beispiel Daten Beispiel Daten

Am Heiligabend und Silvester gelten normale Werktage, es sei denn es gibt vertragliche Vereinbarungen, die anderes festlegen. Bei einer Kündigung vor dem 30. Juni hat der Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich nach der Anzahl der gearbeiteten Monate richtet. Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr zu.

Mindestanzahl an Urlaubstagen

Laut Arbeitsrecht beträgt der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland mindestens 24 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche und mindestens 20 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche. Diese Regelung gilt unabhängig von der Beschäftigungsart, ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig. Der Urlaubsanspruch richtet sich lediglich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Auch sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche berechnet wird. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte in der Regel weniger Urlaubstage erhalten als Vollzeitkräfte, aber dennoch proportional zu ihrem tatsächlichen Arbeitsumfang bezahlt werden.

Resturlaub kann ins Folgejahr übertragen werden, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen nicht anders geregelt ist. Allerdings muss der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, da er ansonsten verfällt. Daher ist es ratsam, den Urlaub rechtzeitig zu planen und zu nehmen, um den Verlust von Urlaubstagen zu vermeiden.

Beschäftigungsart Mindestanzahl Urlaubstage pro Jahr
Vollzeit (Sechstagewoche) 24 Werktage
Vollzeit (Fünftagewoche) 20 Werktage
Teilzeit proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Geringfügige Beschäftigung proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche

Bei Krankheit im Urlaub werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die während ihres genehmigten Urlaubs erkranken, Anspruch auf die Krankheitstage haben und diese nicht von ihrem Urlaubskontingent abgezogen werden. Es ist jedoch wichtig, die Erkrankung rechtzeitig dem Arbeitgeber zu melden und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen.

Zusammenfassung:

  • Gesetzlicher Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr (Sechstagewoche) oder 20 Werktage pro Jahr (Fünftagewoche).
  • Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Resturlaub kann ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März genommen werden.
  • Krankheitstage im Urlaub werden nicht als Urlaubstage gezählt.

Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Dabei wird die Anzahl der Urlaubstage entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit berechnet. Wenn Vollzeitbeschäftigte beispielsweise Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr haben, erhalten Teilzeitbeschäftigte mit einer 3-Tage-Woche entsprechend 15 Urlaubstage.

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir eine Tabelle mit den Mindesturlaubstagen für verschiedene wöchentliche Arbeitszeiten erstellt:

Wöchentliche Arbeitszeit Mindesturlaubstage pro Jahr
5-Tage-Woche 20
4-Tage-Woche 16
3-Tage-Woche 12

Es ist wichtig zu beachten, dass sich der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte auf den gesetzlichen Mindesturlaub bezieht. Arbeitgeber können jedoch den Mitarbeitern auch einen höheren Urlaubsanspruch gewähren, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.

Zusammenfassung:

  • Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte.
  • Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Es gelten die gesetzlichen Mindesturlaubsregelungen, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt einen höheren Urlaubsanspruch.

Übertragung und Verfall von Resturlaub

Resturlaub kann ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März genommen werden, um nicht zu verfallen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub nicht vollständig genommen haben, die Möglichkeit haben, die verbleibenden Urlaubstage ins nächste Jahr zu übertragen. Allerdings müssen sie darauf achten, dass der Resturlaub bis spätestens Ende März des Folgejahres genommen wird, da er ansonsten verfällt.

Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer regelmäßig ihren Erholungsurlaub nehmen und nicht dazu verleitet werden, ihn über einen längeren Zeitraum anzusammeln. Durch die Begrenzung der Übertragungsdauer und den Verfall des Resturlaubs wird die Erholung der Arbeitnehmer gefördert und ihre Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten. Es ist daher wichtig, den Resturlaub rechtzeitig zu planen und zu nutzen, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Um den Überblick über den Resturlaub zu behalten, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Urlaubsplanungstabelle zur Verfügung stellen. In dieser Tabelle können die Mitarbeiter ihre genommenen Urlaubstage eintragen und den verbleibenden Resturlaub aufzeichnen. Dies erleichtert die Planung und Verwaltung des Urlaubs und stellt sicher, dass der Resturlaub innerhalb der gesetzlichen Frist genommen wird.

Resturlaub-Übersichtstabelle:

Jahr Genommene Urlaubstage Resturlaub
2020 20 5
2021 15 10
2022 5 15

Mit Hilfe dieser Tabelle können Arbeitnehmer ihren Resturlaub verfolgen und sicherstellen, dass er rechtzeitig genommen wird. Es ist ratsam, den Urlaub frühzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um Konflikte zu vermeiden und die Erholung optimal zu nutzen.

Krankheit im Urlaub

Bei Krankheit im Urlaub werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt, sondern können später nachgeholt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs erkranken, Anspruch auf eine entsprechende Anzahl von Ersatzurlaubstagen haben. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für zusätzlichen Urlaub, der durch Tarifverträge oder Arbeitsverträge gewährt wird.

Um den Anspruch auf Ersatzurlaub geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer die Krankheit unverzüglich seinem Arbeitgeber melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Je nach Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer bereits am ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Beachten Sie jedoch, dass die genauen Bedingungen und Verfahren zur Nachholung des Urlaubs im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt sein könnten.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Nachholung des Ersatzurlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen muss, normalerweise innerhalb des laufenden oder des nächsten Kalenderjahres. Falls der Arbeitnehmer den Ersatzurlaub nicht rechtzeitig nimmt, verfällt dieser in der Regel. Es ist ratsam, sich mit dem Arbeitgeber über die genauen Fristen und Modalitäten zur Nachholung des Urlaubs abzusprechen, um Streitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden.

Krankheit im Urlaub Wichtige Punkte
Urlaubstage Werden nicht als Krankheitstage gezählt
Ersatzurlaub Muss später nachgeholt werden
Arbeitgeberinformierung Krankheit muss unverzüglich gemeldet werden
Ärztliche Bescheinigung Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann erforderlich sein
Nachholfrist Innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Krankheit
Verfall des Ersatzurlaubs Bei Nicht-Nachholung innerhalb der Frist

Bei Krankheit im Urlaub sollten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Ersatzurlaub kennen und sich mit den individuellen Regelungen in ihrem Arbeitsvertrag vertraut machen. Es ist immer ratsam, eventuelle Fragen oder Unklarheiten mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Personalabteilung zu klären, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Urlaubsanspruch bei Jobwechsel

Beim Jobwechsel steht einem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Urlaubsanspruch wird in der Regel pro Kalenderjahr berechnet. Wenn ein Arbeitnehmer während des Jahres den Arbeitgeber wechselt, hat er Anspruch auf einen Teilurlaub, der entsprechend der geleisteten Betriebszugehörigkeit berechnet wird.

Die Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs erfolgt nach dem Verhältnis der tatsächlichen Beschäftigungsdauer im Vergleich zur Gesamtdauer des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch proportional zur Anzahl der Monate berechnet wird, in denen der Arbeitnehmer bei seinem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt war.

Hier ist ein Beispiel, um den anteiligen Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel zu verdeutlichen:

Betriebszugehörigkeit Urlaubsanspruch pro Jahr
1-6 Monate 1/12 des vollen Urlaubsanspruchs
7-12 Monate 1/6 des vollen Urlaubsanspruchs
13-18 Monate 1/4 des vollen Urlaubsanspruchs

Bitte beachten Sie, dass der Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel auch von der individuellen Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abhängen kann. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen und Vereinbarungen bezüglich des Urlaubsanspruchs bei einem Jobwechsel in Ihrem spezifischen Arbeitsvertrag nachzulesen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit und Schichtarbeit

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit wird nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet, wobei auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage zählen können. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte, jedoch wird er entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet.

Wenn ein Teilzeitbeschäftigter beispielsweise an drei Tagen pro Woche arbeitet und in einem Unternehmen mit einer Sechstagewoche tätig ist, hätte er Anspruch auf mindestens 18 Werktage (3 Tage x 6 Wochen) Mindesturlaub pro Jahr. Bei einer Fünftagewoche wären es entsprechend 15 Werktage (3 Tage x 5 Wochen).

Im Falle von Schichtarbeit haben Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Hierbei zählen auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise in einem Sieben-Tage-Schichtsystem arbeitet, hätte er Anspruch auf mindestens 24 Werktage (4 Wochen x 6 Tage) Mindesturlaub pro Jahr.

Art der Beschäftigung Anzahl der Arbeitstage pro Woche Mindestanzahl der Urlaubstage pro Jahr (bei einer Sechstagewoche)
Vollzeitbeschäftigung 6 Tage 24 Tage
Teilzeitbeschäftigung 3 Tage 18 Tage
Teilzeitbeschäftigung 4 Tage 24 Tage
Schichtarbeit 7 Tage 24 Tage

Es ist wichtig zu beachten, dass dies die gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage ist. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern jedoch einen höheren Urlaubsanspruch, der in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sein kann.

Besondere Regelungen für Heiligabend und Silvester

Heiligabend und Silvester gelten als normale Werktage, es sei denn es gibt vertragliche Vereinbarungen, die eine andere Regelung vorsehen. In den meisten Fällen müssen Arbeitnehmer an diesen Tagen arbeiten und haben keinen Anspruch auf zusätzlichen Urlaubstag. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen Unternehmen ihren Mitarbeitern freie Tage oder verkürzte Arbeitszeiten anbieten.

Einige Unternehmen haben beispielsweise Betriebsvereinbarungen getroffen, die festlegen, dass Heiligabend und Silvester halbe Arbeitstage sind oder dass die Arbeitszeit an diesen Tagen verkürzt wird. In solchen Fällen erhalten die Mitarbeiter den Rest des Tages frei oder können früher nach Hause gehen. Diese Vereinbarungen werden oft getroffen, um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich auf die Feierlichkeiten vorzubereiten oder Zeit mit ihren Familien zu verbringen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können und dass sie in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Arbeitnehmer sollten daher ihre individuellen Verträge prüfen oder sich bei ihrem Arbeitgeber über die geltenden Regelungen für Heiligabend und Silvester informieren.

Unternehmen Regelung für Heiligabend Regelung für Silvester
Unternehmen A Halber Arbeitstag Halber Arbeitstag
Unternehmen B Arbeitsfrei Arbeitsfrei
Unternehmen C Volle Arbeitszeit Volle Arbeitszeit

In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder in der Gastronomie, sind Arbeitnehmer auch an Heiligabend und Silvester in der Regel im Einsatz, da dies geschäftige Tage sind. Hier erhalten die Mitarbeiter oft andere Tage im Jahr frei, als Ausgleich für ihre Arbeit an Feiertagen.

Zusammenfassung:

  • Heiligabend und Silvester gelten als normale Werktage, es sei denn es gibt vertragliche Vereinbarungen.
  • Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern freie Tage oder verkürzte Arbeitszeiten an diesen Tagen.
  • Die Regelungen können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein und werden in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.
  • In einigen Branchen sind Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester in der Regel im Einsatz und erhalten dafür Ausgleichstage.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre individuellen Verträge prüfen und sich bei ihrem Arbeitgeber über die spezifischen Regelungen für Heiligabend und Silvester informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Bei einer Kündigung vor dem 30. Juni hat der Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch, danach den vollen Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr. Diese Regelung ist im deutschen Urlaubsgesetz festgelegt und dient dazu, Arbeitnehmer vor einem Verlust des Urlaubsanspruchs zu schützen, wenn sie ihren Job mitten im Jahr verlieren.

Der anteilige Urlaubsanspruch berechnet sich dabei nach der Anzahl der bereits geleisteten Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr. Je nachdem, wie viele Arbeitstage bis zum Kündigungsdatum absolviert wurden, wird der Urlaub anteilig berechnet. Arbeitnehmer haben also Anspruch auf einen Teil des gesetzlichen Mindesturlaubs entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitstage.

Ab dem 1. Juli hat der gekündigte Arbeitnehmer dann den vollen Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr. Das bedeutet, dass er die volle Anzahl an Urlaubstagen gemäß dem gesetzlichen Mindesturlaub erhalten sollte. Diese Regelung ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer trotz Kündigung seinen Anspruch auf Erholungszeit behält.

Kündigung vor dem 30. Juni Kündigung ab dem 1. Juli
Anteiliger Urlaubsanspruch Voller Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr
Berechnung nach geleisteten Arbeitstagen Volle Anzahl an Urlaubstagen gemäß gesetzlichem Mindesturlaub

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung nur für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt. Unternehmen können ihren Mitarbeitern freiwillig einen höheren Urlaubsanspruch gewähren, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. In diesem Fall müssen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, im Falle einer Kündigung immer den genauen Urlaubsanspruch mit dem Arbeitgeber abzuklären, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit zum gesetzlichen Urlaubsanspruch in Deutschland

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland ist ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht und regelt die Rechte von Arbeitnehmern bezüglich ihres Urlaubs. Durch die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer angemessen Erholungszeit erhalten und ihr Urlaub rechtlich geschützt ist. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und gegebenenfalls bei Unstimmigkeiten Beratung in Anspruch nehmen.

Die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche und mindestens 20 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche. Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Resturlaub kann ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März genommen werden. Bei Krankheit im Urlaub werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt. Beim Jobwechsel steht einem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit wird nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. Bei Schichtarbeit zählen auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage. Heiligabend und Silvester gelten als normale Werktage, es sei denn es gibt vertragliche Vereinbarungen. Bei einer Kündigung vor dem 30. Juni hat der Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch, danach den vollen Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr.

FAQ

Wie viele Urlaubstage sind gesetzlich vorgeschrieben?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche und mindestens 20 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche.

Gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte?

Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Kann Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden?

Ja, Resturlaub kann ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März genommen werden.

Werden Krankheitstage im Urlaub als Urlaubstage gezählt?

Nein, bei Krankheit im Urlaub werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel berechnet?

Beim Jobwechsel steht einem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit und Schichtarbeit berechnet?

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit wird nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. Bei Schichtarbeit zählen auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage.

Gelten Heiligabend und Silvester als normale Werktage?

Heiligabend und Silvester gelten als normale Werktage, es sei denn es gibt vertragliche Vereinbarungen.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnet?

Bei einer Kündigung vor dem 30. Juni hat der Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch, danach den vollen Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr.

Claudia Rothenhorst